Zivilrechtliche Schritte gegen Becherwerfer

Die Stuttgarter Kickers werden zivilrechtliche Schritte gegen den Becherwerfer einleiten, der nun vom Stuttgarter Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt wurde. Es wird sich um einen Betrag von zumindest 50 000 Euro handeln, der den Kickers als Folgekosten beim Spielabbruch der DFB-Pokalbegegnung Stuttgarter Kickers – Hertha BSC im Oktober 2006 entstanden war.
„Wir wollen damit auch ein Signal an die Randalierer und Störenfriede setzen, dass solche Vorfälle auch von Vereinsseite konsequent geahndet werden“, betonte Kickers-Präsident Dirk Eichelbaum. 

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